Allgemeine Geschäftsbedingungen & Kundeninformationen der Eden Water & Coffee Deutschland GmbH

Eden Water & Coffee Deutschland GmbH, Sperberweg 49, 41468 Neuss, Deutschland
Service-Rufnummer: 02131 5259 0 / Service-E-Mail: serviceteam@edensprings.de

§ 1 Geltung und Vertragsgegenstand

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Eden Water & Coffee Deutschland GmbH (nachfolgend auch „Wir“ oder „Vertragsgeber“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Vertragsgeber mit einem Verbraucher im Sinne von § 13 BGB (nachfolgend auch „Vertragsnehmer“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.

(2) Diese AGB betreffen sowohl die Miete als auch den Kauf unserer Wasserspender sowie den Erwerb von Zubehörteilen, wie Wasserflaschen, CO2-Zylinder und Ersatzteile.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die Vermietung von Racks. Die Racks werden dem Kunden gemäß den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den besonderen Bedingungen des vom Kunden angenommenen Angebots vermietet.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Vertragsgebers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag zwischen Vertragsgeber und Vertragsnehmer kommt zustande, soweit der Kunde den Online-Bestellprozess vollständig durchläuft, ein gültiges Zahlungsmittel eingibt und eine Auftragsbestätigung seitens des Vertragsgebers erhält.

 (2) Einzelheiten zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sind unserer Webseite zu entnehmen und werden dem Kunden während des Bestellprozesses detailliert zur Kenntnis gebracht. Darüber hinaus erhält der Kunde nach Abschluss der Bestellung eine E-Mail zur Bestätigung, welche die betreffenden Informationen nochmals wiedergibt.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die auf unserer Webseite angegebenen Brutto-Preise inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Liefer- und Versandkosten sowie Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet und vor Vertragsschluss angegeben. Die Preise verstehen sich in EURO. Warenlieferungen im Liefergebiet erfolgen bei Erreichen der im Angebot vereinbarten Mindestbestellmenge frei Haus. Andere Lieferungen, insbesondere außerhalb unseres Liefergebietes, erfolgen entsprechend der im jeweiligen Angebot angegebenen Lieferkosten.

 (2) Soweit eine Zahlung per Rechnung erfolgt gilt das Folgende: Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellungsdatum der Rechnungen ohne jeden Abzug zu bezahlen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind ohne ausdrückliche Inkassovollmacht nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen. Tritt Zahlungsverzug ein, sind wir berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, auf jeden Fall aber die gesetzlichen Zinsen zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Der Vertragsnehmer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Vertragsnehmers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder aus dem gleichen Vertragsverhältnis stammen.

(5) Wird nach Vertragsschluss Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragsnehmers gestellt oder bestehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit bzw. werden uns derartige Umstände unverschuldet erst nach Vertragsschluss bekannt, haben wir ein Leistungsverweigerungsrecht, solange nicht alle unsere Forderungen aus demselben rechtlichen Verhältnis (§ 273 BGB) erfüllt worden sind und uns hinsichtlich der sonstigen noch offenen Forderungen angemessene Sicherheit bestellt worden ist. Falls diesem Verlangen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen entsprochen wird, sind wir ohne Setzen einer Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu beanspruchen. Befindet sich der Vertragsnehmer in Zahlungsverzug, bestehen solange begründete Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit, wie er nicht dargelegt und bewiesen hat, dass der Verzug auf anderen Gründen beruht.

(6) Soweit zwischen Vertragsgeber und Vertragsnehmer ein Mietverhältnis oder anderweitiges Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, behält sich der Vertragsgeber Preisveränderungen vor, sofern sich maßgebliche Kostenfaktoren, insbesondere aus den Bereichen gestiegener Dienstleistungskosten externer Anbieter, gestiegener Rohstoffpreise oder gestiegener Preise für Ersatzteile, ändern oder anhand des Verbraucherpreisindexes. Dies gilt nur soweit sich diese Faktoren im Ergebnis tatsächlich auf die Kosten der Leistungserbringung durch den Vertragsgeber erhöhend auswirken. In keinem Falle wird eine Preisänderung für eine mögliche Gewinnerhöhung vorgenommen. Informationen über Preisänderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig zugesandt.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager. Liefergebiet ist das Liefergebiet der Bundesrepublik Deutschland, ausgenommen sind die deutschen Inseln.

(2) Einseitige Lieferterminvorgaben durch den Vertragsnehmer sind für den Vertragsgeber nicht bindend. Es gilt der jeweils bei Vertragsschluss und/oder Bestellung vereinbarte Liefertermin und/oder Lieferzeitraum. Sollte es an einer solchen Vereinbarung fehlen, hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine Lieferung in einem angemessenen Zeitraum zu erfolgen. Sollte der Vertragsgeber einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten können, so hat der Vertragsgeber eine Nachfrist von zwei Wochen. Erfolgt in dieser Nachfrist keine hinreichende Lieferung, ist der Vertragsnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Rücktritt und/oder Kündigung sind schriftlich (Telefax und Email sind ausreichend) zu erklären.

(3) Der Vertragsgeber haftet nicht bei  Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die er nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist der Vertragsgeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Vertragsnehmer infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragsgeber vom Vertrag zurücktreten. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB bleiben unberührt.

(4) Der Vertragsgeber ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dem Vertragsnehmer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand entsteht und dies für ihn zumutbar ist.

(5) Gerät der Vertragsgeber mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung des Vertragsgebers auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

 § 5 Gewährleistung, Garantie

(1) Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

(2) Wir empfehlen unseren Vertragsnehmern, die unsere Wasserspender und Kaffeeautomaten käuflich erworben haben, die Nutzung mit dem von uns freigegebenen Wasser, Verbrauchs- und Füllmaterialien (Kaffee, Milchpulver, usw.). Können wir nachweisen, dass ein Defekt auf ein fremdes Produkt zurückzuführen ist, können wir eine Reparatur des erworbenen Produktes und andere Gewährleistungsansprüche ablehnen. wurde. Haftungs- und Gewährleistungsansprüche werden von dieser Klausel nicht berührt.

(3) Eine Garantie wurde nur übernommen, wenn der Vertragsgeber eine solche ausdrücklich im Bestellprozess und in der Bestätigungs-Email zu dem jeweiligen Artikel abgegeben hat.

  § 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung des Vertragsgebers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.

(2) Der Vertragsgeber haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Hierzu gehören die Verpflichtungen zur Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

 (4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Vertragsgebers.

(5) Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für die Haftung des Vertragsgebers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, soweit der Vertragsgeber und der Vertragsnehmer eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum des Vertragsgebers.
Der Vertragsgeber bleibt während der Vertragsdauer Eigentümer der Racks und die Racks müssen am Ende der Vertragsdauer zurückgegeben werden.

§ 8 Besondere Bedingungen bei Miete sowie Service von Wasserspendern und Kaffeeautomaten

(1) Die Mindestmietdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Jahr. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich, per Fax oder E-Mail zu erfolgen.

Endet das Mietverhältnis vorzeitig infolge einer schuldhaften Vertragsverletzung des Vertragsnehmers, so werden 50% der Miete der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Mieten als Schadensersatz fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Der Vertragsnehmer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge der vorzeitigen Vertragsbeendung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(2)

a.) Der Mietpreis für jedes Mietobjekt wird auf Basis des jeweiligen Vertragsmodells berechnet. Soweit ein Vertragsmodell gewählt wurde, welches eine Bindung von einem Jahr vorsieht und sich – bei Ausbleiben einer Kündigung – jeweils um ein weiteres Jahr verlängert, wird der Mietpreis auf Jahresbasis berechnet, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Mietpreis ist jährlich im Voraus, zu den vereinbarten Zahlungskonditionen zu zahlen. Soweit ein anderes Vertragsmodell gewählt wurde, wie etwa ein monatlich kündbarer Vertrag, ist die Miete jeweils monatlich innerhalb der ersten drei Werktage zu zahlen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

b.) Im Mietpreis sind nicht inbegriffen (es sei denn dies ist ausdrücklich vereinbart):                                                      

  • die Kosten des Transports außerhalb unseres Liefergebiets,
  • die Kosten durch oder namens des Vertragsgebers zu haltende Aufsicht auf das gemietete Objekt,
  • die Abholpauschale, die nach Kündigung des Miet- oder Leasingvertrages erhoben wird und deren Höhe sich aus der jeweiligen Vertragsvereinbarung ergibt.

(3) Der Mietvertrag steht unter der Bedingung, dass während seiner Laufzeit der Vertragsnehmer ausschließlich von uns geliefertes oder ausdrücklich freigegebenes Wasser oder Verbrauchs- und Füllmaterialien (Kaffee, Milchpulver, CO2-Patronen) zu verwenden hat (vertragsgemäßer Gebrauch). Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, so sind wir berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wobei unsere weiteren Ansprüche, insbesondere solche gemäß der nachstehenden Ziffer 6, hiervon unberührt bleiben.

(4) Die Mietobjekte dürfen ausschließlich mit vom Vertragsgeber freigegebenen Wasserflaschen sowie Verbrauchs- und Füllmaterialien versehen werden. Bei jedem festgestellten schuldhaften Verstoß wird eine Vertragsstrafe von 250,00 EUR pro Einzelfall unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fällig. Dem Vertragsnehmer bleibt vorbehalten, den Nachweis dafür zu erbringen, dass dem Vertragsgeber kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Besteller ist verpflichtet, das Mietobjekt in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten und dafür Sorge zu tragen, dass keine Abnutzungen zustande kommen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen. Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, das Mietobjekt gemäß der Betriebsanleitung sowie unseren Anweisungen zu gebrauchen, zu warten und zu pflegen, die wir vor Vertragsschluss schriftlich mitteilen. Soweit ein berechtigtes Interesse des Vertragsgebers hieran besteht, können auch nachträglich zusätzliche Anweisungen erteilt werden, insbesondere um Schädigungen des Mietobjektes zu vermeiden.  Über den Verantwortlichkeitsbereich des Vertragsnehmers hinaus, die sich aus Betriebsanleitung sowie Anweisungen ergeben, sind Reparatur, Pflege und Wartung ausschließlich durch unser Fachpersonal oder einer von uns lizenzierten Firma auszuführen. Den Vertragsnehmer trifft die volle Haftung, soweit er das Mietobjekt schuldhaft beschädigt oder ein Defekt durch unsachgemäßen, fahrlässigen Gebrauch oder Verwendung unzulässiger Flüssigkeiten auftritt. Dies umfasst auch Kosten für erforderlich werdende Reinigungs- oder Reparaturarbeiten.

(6) Eine entgeltliche und/oder unentgeltliche Gebrauchsüberlassung des Mietobjektes an Dritte ist nicht gestattet.

(7) Für Untergang, Verlust, Beschädigung und Wertminderung des Mietobjektes haftet der Vertragsnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit. Tritt ein Schadensfall ein, so hat der Vertragsnehmer uns hierüber unverzüglich unter Angabe des Zeitpunkts und der Ursache des Schadensfalls sowie des Umfangs der Beschädigung zu unterrichten. Der Vertragsnehmer hat unsere Weisung abzuwarten.

(8) Ohne schriftliche Zustimmung des Vertragsgebers ist es dem Vertragsnehmer untersagt:

  • Veränderungen am Gerät vorzunehmen
  • Die Mietobjekte weiter zu vermieten oder zu veräußern
  • den Aufstellungsort außerhalb und/oder innerhalb der Betriebsräume zu verändern.

(9) Der Vertragsnehmer verpflichtet sich im Falle von ihn betreffenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen den Vertragsgeber umgehend zu benachrichtigen und den Vollstreckenden über das Mietverhältnis in Kenntnis zu setzen.

(10) Alle Rechte und Pflichten des Vertragsnehmers aus bestehenden Verträgen können ohne Zustimmung des Vertragsgebers an Dritte übertragen werden.

§ 9 Rückgabe der Racks

Die Racks müssen in demselben technischen und optischen Zustand zurückgegeben werden, in dem der Kunde sie erhalten hat, mit Ausnahme von Abnutzungserscheinungen, die auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind. Bei Diebstahl, Verlust, Zerstörung, Manipulation, Missbrauch oder Reparaturbedürftigkeit der Racks haftet der Kunde für den entstandenen Schaden. Je nach Modell des gemieteten Racks wird dem Kunden ein Betrag zwischen € 40 und € 80 in Rechnung gestellt, der dem Marktwert des Equipments gemäß der Bewertung des Vertragsgebers und dem aktuellen Richtpreis auf unserer Website entspricht.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Vertragsnehmer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vertragsgeber und dem Vertragsnehmer nach Wahl des Vertragsgebers Neuss oder der Sitz des Vertragsnehmers. Für Klagen gegen den Vertragsgeber ist in diesen Fällen jedoch Neuss ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Vertragsgeber und dem Vertragsnehmer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht. Wenn der Vertragsnehmer die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der getroffenen Rechtswahl unberührt.

Online-Beilegung von Streitigkeiten:

Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch dazu verpflichtet. Unsere Mailadresse lautet serviceteam@edensprings.de.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:

Der Vertragsnehmer nimmt davon Kenntnis, dass der Vertragsgeber Daten aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) zu übermitteln. Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

Stand: 29.11.2023